Ihr Testament für den Katastrophenschutz

Schwere Katastrophen nehmen weltweit zu – auch in Deutschland. Ereignisse, die in den letzten Jahrzehnten undenkbar waren, rücken näher: extreme Wetterlagen, Hochwasser, Explosionen, Einstürze von Gebäuden und Brücken – und ja, auch kriegerische Bedrohungen gehören für viele Menschen zum Alltag.

Rund um die Uhr sind um die 88.000 überwiegend ehrenamtliche THW-Helferinnen und –Helfer an unserer Seite, wenn nach großen Unglücksfällen und öffentlichen Notlagen, technische Hilfe für die lebenswichtige Versorgung der Bevölkerung gebraucht wird. Sie sind wahre Helden.

Ist es Ihnen wichtig, über Ihr eigenes Leben hinaus die Welt zu einem besseren Ort für die nächsten Generationen zu machen?

Ihr Nachlass hilft uns dabei, die Helden weiterhin zu stärken: Die Stiftung THW beschafft dringend benötigte Spezialausstattung wie Notstromaggregate und Sandsackfüllanlagen, sie fördert die Entwicklung spezieller Ausbildungen, sie setzt sich intensiv für die Gewinnung neuer Helferinnen und Helfer im Bereich der THW-Jugendarbeit ein und unterstützt Forschungsvorhaben, die einen direkten Mehrwert für die Arbeit des THW im Einsatzfall und einen direkten Nutzen für die Gesellschaft haben.

Wir wollen weiterhin Projekte fördern, die das THW aufgrund des gesetzlichen Auftrags nicht anstoßen kann. Die Stiftung THW hilft damit dem Technischen Hilfswerk gezielt Projekte auch unabhängig von der Finanzierung durch den Bund zu unterstützen und damit selbstständiger zu agieren. Dazu können Sie mit Ihrer Testamentsspende nachhaltig beitragen.

Katastrophen können uns alle treffen, überall und zu jeder Zeit – sie passieren in nah und fern. Ich habe es schon persönlich erlebt und berichte darüber fast täglich in den Nachrichten. Die Stiftung THW unterstützt das Ehrenamt in unserer Gesellschaft und damit die schnelle und professionelle Hilfe sowohl bei nationalen als auch bei internationalen Katastrophen.

Susanne Daubner / TV-Moderatorin und Nachrichtensprecherin





Wir begleiten Sie – sprechen Sie uns an


Ihren Nachlass zu regeln, ist eine sehr persönliche Angelegenheit. Einen Teil des eigenen Vermögens oder sogar alles der Stiftung THW zu vererben, zeugt von großem Vertrauen. Dieses Vertrauen nehmen wir als besondere Verantwortung für unser tägliches Handeln und für die Zukunft wahr.

Daher begleiten wir Sie gerne unverbindlich und vertrauensvoll bei der Erstellung Ihres Testaments. Wir hören Ihnen zu und respektieren Ihre Wünsche und Vorstellungen.

Kontaktieren Sie uns: Wir beantworten Ihre Fragen.



Ihre persönliche Ansprechpartnerin

Dr. Cornelia Lawrenz
Geschäftsführerin
Telefon: +49 (0)30 – 288769825
Mail: testament@stiftung-thw.de


Ihre Unterstützung kommt ungemindert an, da wir als gemeinnützige Stiftung von der Erbschaftssteuer befreit sind.


Unsere aktuellen Projekte


Ihr Testament – Ein Schriftstück mit dem Sie Spuren hinterlassen

Mit der Broschüre der Stiftung THW erfahren Sie alles rund um ihre Arbeit sowie zum gemeinnützigen Vererben.

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Auch Brücken zu bauen, nimmt das THW wörtlich, wenn es jederzeit anderen in größter Not beisteht. Daher sehe ich es als gesellschaftliche Verpflichtung, die Helferinnen und Helfer des THW zu unterstützen. Allen Spenderinnen und Spendern bin ich dafür dankbar, dass sie der Stiftung das unverzichtbare Engagement ermöglichen.

Joachim Gauck / Bundespräsident a.D.


Bundespräsident a.D. Joachim Gauck

© J.Denzel/S.Kugler



Möglichkeiten, die Stiftung THW zu bedenken


Vermächtnis

Sie vermachen der Stiftung THW einen festgelegten Betrag, eine Immobilie oder einen festgelegten anderen Sachwert. Ihre Erben sind gesetzlich verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen und Ihre Testamentsspende an die Stiftung THW weiterzugeben.


Erbschaft

Sie setzen die Stiftung THW als Alleinerbin ein. Damit übernimmt die Stiftung THW alle Rechte und Pflichten. Sie verwaltet Ihren Nachlass in Ihrem Sinne und kommt beispielsweise Ihren Wünschen zur Erfüllung von Vermächtnisse nach.



Teilerbschaft

Sie bedenken die Stiftung THW als Miterbin. Gemeinsam mit Ihren Kindern oder Verwandten, aber auch mit anderen gemeinnützigen Organisationen bildet die Stiftung THW dann eine Erbengemeinschaft. Die Abwicklung Ihres Nachlasses erfolgt somit in Abstimmung aller Erben.


Zustiftung

Eine Zustiftung fließt in das Stiftungsvermögen der Stiftung THW und erhöht damit ihren Kapitalstock. Auf diese Weise wird damit eine dauerhafte und langfristige Wirkung erzielt. Die Stiftung THW darf ihr Vermögen nicht ausgeben, ihr Kapitalstock bleibt also unangetastet. Lediglich die Erträge aus dem Stiftungsvermögen kommen der Stiftungsarbeit zugute.

Zustiftungen sind grundsätzlich in jeder Höhe möglich. Ab einem Mindestbetrag von 500.000 Euro kann eine Zustiftung mit dem Namen des Förderers („Namentliche Zustiftung“) verbunden werden.

Ihre kostenfreie Testamentsvorlage

Erhalten Sie mit dem Online Testament-Assistenten zunächst eine Übersicht über Ihre persönliche Erbschaftssituation. Erstellen Sie dann in nur wenigen Schritten unkompliziert Ihre individuelle Testamentsvorlage.

Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen zu Ihrer Testamentsvorlage.

Jetzt Vorlage erstellen


Auf uns können Sie sich verlassen


 

Wir begleiten Sie individuell bei Ihrer Testamentsgestaltung. Dafür stehen wir Ihnen gerne persönlich zur Verfügung, bieten Ihnen über unsere Mitgliedschaft im Verein „Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V.“ (DIGEV e.V.) einen Gutschein für eine kostenfreie Erstberatung bei einem Fachanwalt oder Notar in Ihrer Nähe oder Sie erstellen Ihre Vorlage in wenigen Schritten mittels unseres Online Testaments-Assistenten.

 



Ihre persönliche Ansprechpartnerin

Dr. Cornelia Lawrenz
Geschäftsführerin
Tel.: +49 (0)30 – 288769825
Mail: testament@stiftung-thw.de


Häufig gestellte Fragen


  • Mit einem Testament legen Sie fest, was mit Ihrem Nachlass geschieht. So können Sie beispielsweise neben Ihrer Familie auch andere Personen oder gemeinnützige Organisationen, wie die Stiftung THW, bedenken. Sie können auch festlegen, an wen ein bestimmtes Schmuckstück oder Gemälde gehen sollen. Ihre individuellen Vorstellungen
    können auf diese Weise umgesetzt werden.

    Wenn Sie kein Testament erstellen, tritt nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) die gesetzliche Erbfolge (Blutsverwandte, Ehepartner oder eingetragene Lebenspartner, Adoptivkinder) in Kraft. Haben Sie keine gesetzlichen Erben und in Ihrem Testament keine Erben benennen, geht Ihr Vermögen an den Staat.

  • Sie können zwischen zwei Formen, dem handschriftlichen (privaten) und dem notariellen (öffentlichen) Testament, wählen. Beide sind gleichermaßen rechtlich gültig.

    Handschriftliches (privates) Testament: Dieses darf nicht am Computer geschrieben und ausgedruckt sein, sondern muss vollständig handschriftlich verfasst werden. Es muss folgende Angaben enthalten: Ihren Vor- und Zuname, Ihr Geburtsdatum und Ihren Wohnort sowie Ort und Datum der Erstellung. Sie müssen es mit Vor- und Zunamen unterschreiben. Vordrucke gibt es nicht, aber mit dem Online Testaments-Assistent der Stiftung THW können Sie eine Vorlage erstellen, die Sie dann handschriftlich abverfassen.

    Notariellen (öffentliches) Testament: Wenn Ihr Vermögen eine oder mehrere Immobilie(n) umfasst, sollten Sie Ihr Testament am besten von einem Notar erstellen lassen.

  • Ja, Sie können Ihr bestehendes Testament jederzeit und ohne Angabe von Gründen ändern. Bei Ihrem neuen, privatschriftlichen Testament sollten Sie explizit darauf hinweisen, dass alle vorherigen Testamente ihre Gültigkeit verlieren. Es ist ratsam, ältere Versionen als ungültig zu kennzeichnen oder sie sogar zu vernichten. Bei notariellen Testamenten erfolgt der Widerruf durch die Rücknahme aus der Verwahrung beim Nachlassgericht. Die neuste Fassung wird dann entsprechend hinterlegt.

  • Erbe: Ihr Erbe oder Ihre Erbin tritt mit allen Rechten und Pflichten Ihre Rechtsnachfolge an, entweder allein oder gemeinsam mit anderen Erben als Erbengemeinschaft. Ihr Erbe bzw. Ihre Erben verwalten den Nachlass und erfüllen unter anderem Vermächtnisse. Dies kann auch eine gemeinnützige Organisation, wie die Stiftung THW, sein. Wenn Sie keine gesetzlichen Erben haben und niemanden in Ihrem Testament benennen, erbt der Staat.

    Vermächtnis: Sie bedenken einzelnen Personen oder eine gemeinnützige Organisation mit einem bestimmten Vermögenswert (z. B. einem Geldbetrag oder einer Immobilie). Hierbei ist die eindeutige Formulierung wichtig, denn nur dann sind die Erben verpflichtet, das Vermächtnis zu erfüllen.

  • Ihr Erbe oder Ihre Erben sind zu Auflösung Ihres Nachlasses verpflichtet. Das betrifft auch eine gemeinnützige Organisation, wie die Stiftung THW, wenn sie als Erbin eingesetzt wird. Ist die Stiftung THW als Erbin eingesetzt, kümmert sie sich zuverlässig um die Bewertung und Veräußerung Ihrer Vermögensgegenstände. Ihre Wünsche und Vorstellungen werden respektiert und entsprechend umgesetzt.

  • Gemeinnütziges Vererben bedeutet, dass Sie in Ihrem Testament eine gemeinnützige Organisation – wie die Stiftung THW – bedenken und Ihren Nachlass für einen guten Zweck spenden können.

    Nach § 13 Erbschaftsteuer- und Schenkungsgesetz sind Organisationen mit gemeinnützigem oder mildtätigem Zweck von dieser Steuerpflicht befreit. Dementsprechend kommt Ihr Nachlass in voller Höhe bei den Projekten der Stiftung THW an.

  • Sie können die Stiftung THW als Erbin (mit allen Rechten und Pflichten) oder als Vermächtnisnehmerin einsetzen. Dabei können Sie der Stiftung eine oder mehrere Immobilie(n), Geldbeträge sowie Sachgegenstände hinterlassen.

    Mit Ihrem Nachlass stärken wir auf jeden Fall unsere rund 88.000 Heldinnen und Helden bei ihren Einsätzen für Menschen in Not.

    Wichtig ist die korrekte Adresse in Ihrem Testament:
    Stiftung Technisches Hilfswerk (THW)
    Geschäftsstelle
    Friedrichstr. 130b
    10117 Berlin

  • Sie können der Stiftung THW sowohl Bargeld, Kontoguthaben, Wertpapiere, Kunstgegenstände, Schmuck als auch andere Sachwerte, wie Immobilien, vermachen.

    Tipp: Bei der Regelung einer Zuwendung von Immobilien sollte ein notarielles Testament verfasst werden. Dies erleichtert unter anderem eine Umschreibung der Immobilie(n) im Grundbuch.

  • Zweckungebundene Testamentsspenden kann die Stiftung THW dort einsetzen, wo gerade Bedarf besteht. Sie können aber natürlich auch festlegen, dass Ihr Nachlass für einen bestimmten Zweck, wie zur Förderung der THW-Jugend oder eines THW-Ortsverbandes, eingesetzt werden soll.

    Nehmen Sie hierzu am besten direkt Kontakt mit der Ansprechpartnerin der Stiftung THW auf.

  • Sprechen Sie im Vorfeld am besten schon mit der Stiftung THW, wenn Sie sie bedenken möchten. Auf diese Weise können Sie die persönliche Ansprechpartnerin der Stiftung THW bereits Ihre Wünsche und Vorstellungen mitteilen und sie kann Ihnen mehr über die Projekte erzählen. Ansonsten erfährt die Stiftung THW erst bei der Eröffnung des Testaments durch das Nachlassgericht davon.

  • Die Stiftung THW ist Mitglied im Verein „Deutsche Interessengemeinschaft für Erbrecht und Vorsorge e.V.“ (DIGEV e.V.). Gerne sucht die persönliche Ansprechpartnerin der Stiftung THW für Sie hierüber einen Anwalt oder Notar in Ihrer Nähe, der Fördermitglied ist, raus. Wenn Sie die Stiftung THW bedenken möchten, erhalten Sie zudem einen Gutschein für ein gebührenfreies erstes Beratungsgespräch (ca. 30-25 Minuten) bei diesem Fördermitglied des DIGEV.