Antragsstellung

Bitte füllen Sie den Förderantrag vollständig und genau aus. Der Förderantrag sollte folgende Informationen enthalten:

  • Antragstellende*r (Name, Funktion, Institution, Anschrift, Telefon, E-Mail)
  • Projekttitel
  • Kurze Projektbeschreibung (1.000 bis 3.000 Zeichen)
  • Erläuterung, inwieweit das Projekt die Förderkriterien der Stiftung THW erfüllt
  • Bei der Stiftung THW beantragtes Budget inkl. ausführlichem Kostenvoranschlag
  • Unterschrift

Wichtig für THW-Helferinnen und -Helfer, die Förderanträge nicht im Namen einer Landeshelfervereinigung e. V. stellen (sondern z. B. im Namen eines Ortsverbandes): Bitte legen Sie den Förderantrag Ihrer Landeshelfervereinigung vorab zur Stellungnahme vor.

Wichtig für Mitglieder der THW-Jugend e. V.: Bitte legen Sie Ihren Förderantrag vorab der Bundesgeschäftsstelle der THW-Jugend e. V. zur Stellungnahme vor.

Warum benötigt die Stiftung THW eine Stellungnahme der THW-Landeshelfervereinigung e. V. oder der THW-Jugend e. V.?
Die Stiftung THW sieht sich als Partner der Landeshelfervereinigungen und der THW-Jugend. Wir möchten keine doppelten Strukturen, sondern fördern dort, wo die Landeshelfervereinigungen oder die THW-Jugend für sich keine Möglichkeit der Unterstützung wahrnehmen können oder wollen. Mit der Stellungnahme gewährleisten wir, dass Projekte auf der Ebene bearbeitet werden, wo es am sinnvollsten ist.

Bitte senden Sie den Förderantrag an:

Stiftung Technisches Hilfswerk (THW)

Geschäftsstelle
Dr. Cornelia Lawrenz
Friedrichstr. 130b
10117 Berlin

Telefon: +49 (0)30 - 288769825
Fax: +49 (0)30 - 288769829

E-Mail: info@stiftung-thw.de

 info@stiftung-thw

Fristen

Die Mitglieder des Vorstands stimmen in der Vorstandssitzung über Förderanträge ab. Um eine saubere Bearbeitung zu gewährleisten, müssen die Anträge vollständig bis zwei Wochen vor der nächsten Sitzung vorliegen. Der Vorstand tagt drei- bis viermal im Jahr.

Förderantrag_Stiftung_THW